Häufige Fragen

Allgemeine Fragen
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Was ist die KWV Olbersdorf?
Die KWV Olbersdorf GmbH wurde 1991 gegründet. Die Gemeinde Olbersdorf als alleiniger Gesellschafter übertrug uns die Bewirtschaftung der kommunalen Wohnungen Olbersdorfs. Weiterhin übernimmt die KWV Aufgaben als Makler und Bauträger.
Wo liegt Olbersdorf?
Olbersdorf ist eine sächsische Gemeinde im Landkreis Görlitz. Am Fuße des Zittauer Gebirges liegt sie direkt im Dreiländereck zwischen Deutschland, Polen und Tschechischer Republik. Sie ist Verwaltungssitz der Verwaltungsgemeinschaft Olbersdorf.
Wo findet man die KWV?
Echostraße 2 in 02785 Olbersdorf
Wie sind unsere Servicezeiten?
Montag – Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:00 – 18:00 Uhr

Terminabsprachen außerhalb unserer Büro- und Servicezeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.

Wie heizt und lüftet man richtig?
Richtiges Heizen und Lüften ist immer wieder ein schwieriges Thema, das viele Fragen aufwirft. Was genau zu beachten ist, finden Sie in dieser Broschüre (pdf) der Deutschen Energie-Agentur.
Sind bei der KWV auch WGs möglich?
Natürlich sind bei der KWV auch WGs erwünscht. Dabei sollte nur darauf geachtet werden, dass keine Überbelegung der Wohnung erfolgt. Entsprechende Absprachen sind im Rahmen der Mietvertragsgespräche mit uns zu treffen.
Mietvertrag
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Welche Fristen sind bei einer Kündigung zu beachten?
Die Kündigungsfrist ist in Ihrem Mietvertrag geregelt. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Für den Regelfall muss die Kündigung spätestens zum dritten Werktag des laufenden Monats in unserem Büro eingereicht werden. Die Kündigungsfrist läuft dann bis zum Ablauf des übernächsten Monats.
Muss ich bei der KWV eine Kaution bezahlen?
Ja. Für die Anmietung einer Wohnung verlangen wir eine Kaution in Höhe von einer Kaltmiete in der Grundbachsiedlung, im Altbaubestand, den barrierefreien Wohnen und dem betreuten Wohnen sind es 2 Kaltmieten.
Darf ich mein Haustier in die neue Wohnung mitnehmen?
Ja, jedoch nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die KWV. Die artgerechte Haltung von Kleintieren (z. B. Fischen, Meerschweinchen, Vögeln) bedarf keiner Genehmigung.
Wie setzt sich denn meine Miete zusammen?
Die Gesamtmiete setzt sich aus der Grundmiete, den Vorauszahlungen auf die laufenden Betriebskosten sowie die Kosten für Heizung und Warmwasser zusammen. Nicht in der Gesamtmiete sind z.B. die Gebühren für GEZ, Internet, Fernsehen, Telefon und Strom enthalten. Dafür ist der Abschluss gesonderter Verträge mit einem entsprechenden Versorgungsunternehmen erforderlich.
Wie komme ich zu einer Wohnung bei der KWV?
Ganz einfach: Gehen Sie auf die Startseite unseres Onlineportals unter www.kwv-olbersdorf.de. Geben Sie dort einfach die Daten Ihrer Traumwohnung in das Suchformular ein und schon werden Ihnen verfügbare Wohnungen aus unserem Bestand angezeigt, die Ihren Wünschen entsprechen könnten. Nutzen Sie dann unser Kontaktformular bei den Wohnungsdetails und wir werden Ihnen umgehend nähere Informationen zu der gewünschten Wohnung zusenden. Noch besser, Sie besuchen uns in unserem Büro auf der Echostraße 2 in Olbersdorf. Im persönlichen Gespräch beraten wir Sie gern zu allen Fragen rund um Ihre neue Wohnung.
Gibt es Specials für Azubis und Studenten?
Ja, alle unsere Angebote findet Ihr unter www.kwv-olbersdorf.de
Darf ich meine Wohnung modernisieren?
Möchten Sie Ihre Wohnung gern ein wenig umgestalten (Bsp. neuer Fußbodenbelag), bedarf es einer Genehmigung durch die KWV. Der Antrag ist formlos, schriftlich in unserem Büro oder per E-Mail einzureichen. Der Antrag sollte die genaue Maßnahme beinhalten. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Betriebskostenabrechnung
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Was ist eigentlich eine Betriebskostenabrechnung?
Betriebskosten sind die laufenden, regelmäßig wiederkehrenden Kosten, die dem Eigentümer im Zusammenhang mit dem Haus oder Grundstück laufend entstehen. Diese Kosten kann der Vermieter aufgrund einer getroffenen Vereinbarung im Mietvertrag auf den Mieter umlegen. Somit entsteht die jährliche Betriebskostenabrechnung für den Mieter.
Wo finde ich den Zeitraum meiner Betriebskostenabrechnung?
Siehe Musterabrechnung (pdf, 56 KB), Seite 1 und 2 oben links.
Wo finde ich das Datum meines Vertragsbeginns?
Siehe Musterabrechnung (pdf, 56 KB), Seite 1 und 2 unter „Einzugsdatum“.
Wo finde ich das Datum meines Vertragsendes?
Siehe Musterabrechnung (pdf, 56 KB), Seite 1 und 2 unter „Auszugsdatum“.
Wie erfolgt die Abrechnung, wenn ich während eines Abrechnungszeitraumes ein- oder ausgezogen bin?
Die Abrechnung erfolgt ab dem Vertragsbeginn bzw. bis zum Vertragsende. Die berechnete Zeit finden Sie in der Musterabrechnung (pdf, 56 KB) unter der Überschrift „Ihre Zeit „.
Wo sehe ich das Ergebnis der Abrechnung?
Siehe Musterabrechnung (pdf, 56 KB) Seite 1 ( Nachzahlung bzw. Gutschrift ).
Hat sich meine Miete mit der Abrechnung geändert?
Die Neufestsetzung Ihrer monatlichen Gesamtmiete finden Sie in der Musterabrechnung (pdf, 56 KB) auf Seite 1 und 4.
Wo finde ich den fälligen Gesamtbetrag?
Siehe Musterabrechnung (pdf, 56 KB) Seite 1 unter “ zu zahlender Gesamtbetrag“.
Was verstehe ich unter einem "Träger"?
Das ist die Wirtschaftseinheit ( Haus ), Objekt ( Eingang ), Verwaltungseinheit ( Wohnung ) oder Vertrag auf die die Kosten angefallen sind und umgelegt wurden, z.B. 6/1/101/9999.
Was ist der Umlageschlüssel?
Nach diesem werden je nach Kostenart die Beträge verteilt (z.B. nach m², Personen oder Anschlüsse). Siehe Musterabrechnung (pdf, 56 KB).
Was ist mit der Anlage "Direktauszahlung" zu tun?
Diese Anlage betrifft Empfänger von ALG II und ist mit der Betriebskostenabrechnung beim Jobcenter einzureichen. Siehe Musterabrechnung (pdf, 56 KB).
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Dann stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung, Tel. 03583/ 6972-0.